Schwanenwerder Gästehaus
und Bildungszentrum Steglitz-Zehlendorf
Inselstraße 20–22
14129 Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Benutzungsbedingungen Schwanenwerder Gästehaus

1. Reservierung

1.1
Die Gäste können ihren Aufenthalt per Fax, per Post oder per E‐Mail reservieren. Die Anreisetage sind Montag und Freitag.
1.2
Die Reservierungsanfrage muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift des Vertragspartners, Telefonnummer, E‐Mail‐Adresse, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Gäste, Durchschnittsalter der Gäste bei Gruppenbuchung.
1.3
Die Reservierung wird mit dem Abschluss eines schriftlichen Reisevertrages für beide Seiten verbindlich. Bei nichttermingerechter Rücksendung des Reisevertrages erlischt die Reservierung.
1.4
Vier Wochen vor Anreise muss der ausgefüllte Fragebogen im Gästehaus vorliegen.
1.5
Am Anreisetag ist bei Gruppenreisen eine Gästeliste mit Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum vorzulegen.

2. Zahlung

2.1
Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe der Übernachtungskosten aller Gäste fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung erlischt die Reservierung.
2.2
Die Schlussrechnung wird laut Leistungsnachweis erstellt. Der Zahlbetrag ist per Überweisung zu leisten. Barzahlung ist nur nach Vereinbarung im Reisevertrag bei Abreise möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug geraten, wenn Sie Rechnungen nicht binnen 30 Tagen ausgleichen. Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte und bei einem Unternehmer (auch KITA, Schulen und Vereine usw.) auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

3. Stornierungen

3.1
Die Stornierung der Reise durch den Gast muss spätestens zwölf Wochen vor dem geplanten Anreisetag dem Gästehaus schriftlich zugegangen sein. Hiervon abweichende Fristenvereinbarungen sind lediglich im Reisevertrag zulässig (siehe auch Punkt 4 – Ausfallzahlungen). In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet und keine Stornierungsgebühren berechnet.
3.2
Bei Reservierungen ab 4 Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter „Ausfallzahlungen“ genannt sind.
3.3
Das Kinder‐ und Jugendgästehaus Schwanenwerder ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis 4 Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw.
dem schriftlichen Reisevertrag zurückzutreten. Das Gästehaus ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Zahlungen zu erstatten.

4. Ausfallzahlungen

4.1
Geht die Kündigung des Reisevertrages später als zwölf Wochen vor dem festgelegten Anreisetag dem Kinder‐ und Jugendgästehaus Schwanenwerder zu oder unterschreitet die tatsächliche Gesamtübernachtungszahl die im Reisevertrag vereinbarte Zahl um mehr als 10 %, so zahlt der im Reisevertrag benannte Vertragspartner des Gästehauses für jede nicht in Anspruch genommene Übernachtung einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro pro Person.
4.2
Sollten die dem Gästehaus durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag von 15,00 Euro, so wird vom Vertragspartner dieser Betrag geschuldet.
4.3
Vertraglich vereinbarte Sonderleistungen sind in jedem Falle in voller Höhe zu erstatten.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1
Gruppen wird das Recht eingeräumt, gebuchte Mahlzeiten 24 Stunden vor der üblichen Essenszeit abzusagen. Entscheidend ist der Zugang der Absage bei der Leitung des Gästehauses. Bei nichtrechtzeitiger Absage sind die gebuchten Mahlzeiten vollständig zu bezahlen. Bestellte Leistungen am Anreisetag und gesondert bestellte Leistungen (z.B. Grillpaket) sind in jedem Falle in voller Höhe zu bezahlen.

6. Sonstiges

6.1
Werden Leistungen zusätzlich zu den Vereinbarten gewünscht, ist eine Realisierung durch das Gästehaus nur nach Verfügbarkeit möglich.
6.2
Die Unterbringung der Gäste erfolgt in Mehrbettzimmern. Die jugendlichen Gäste werden grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt untergebracht. Auf Wunsch und mit dem Einverständnis der volljährigen Gäste kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Bei Gruppenreisen stehen für Begleitpersonen im Haupthaus zwei Einzelzimmer und im Bereich der Finnhütten zwei Räume (1‐Bett‐Zimmer, 2‐Bett‐Zimmer) zur Verfügung. Zusätzliche Einzelzimmer und Doppelzimmer können bei Verfügbarkeit laut Preisliste gebucht werden.
6.3
Die Zubereitung und der Verzehr mitgebrachter Lebensmittel und Speisen sind nicht gestattet.

7. Haftung

7.1
Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden, Inventar und Gelände verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz
herangezogen. Erziehungsberechtigte, Veranstalter und für die Gruppenbegleitung verantwortliche Personen sind eingeschlossen. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nicht übernommen werden. Für Diebstahl und Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern die sich auf dem Gelände des Gästehauses befinden wird nicht gehaftet.

8. Schlussbestimmungen

8.1
Von diesen Bedingungen können abweichende Vereinbarungen unter Einhaltung der Schriftform getroffen werden.
8.2
Änderungen maßgebender gesetzlicher Bestimmungen für das Kinder‐ und Jugendgästehaus Schwanenwerder gelten unmittelbar auch für das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern und dem Gästehaus. Sind einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, bleiben alle übrigen Punkte in Kraft.

Stand: 1. November 2014

Benutzungsbedingungen / Hausordnung

Das Kinder- und Jugendgästehaus wünscht allen Gästen angenehme und erlebnisreiche Tage auf Schwanenwerder. Die folgenden Grundregeln sollen allen Gästen einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen und von allen eingehalten werden. Gruppenleiter und Lehrer sind für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.

Ankunft

Am Anreisetag stehen die Schlafräume ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Zeiten der An- und Abreise können sie auf unserem Fragebogen vermerken. Der Transport von Personen und Gepäck durch unser Haus von und zu den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht möglich.

Aufenthalt

Die Unterbringung im Haupthaus erfolgt in Mehrbettzimmern und in den Finnhütten (mit je 4 Betten), getrennt nach Geschlechtern. Die Zuweisung der Schlafräume erfolgt mit dem Vertrag. Unsere Gäste können eigene Bettwäsche nutzen oder Bettwäsche kostenpflichtig ausleihen.
In den Schlafräumen dürfen aus hygienischen, brandschutzrechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen Speisen weder zubereitet noch verzehrt werden. Die Benutzung privater elektrischer Geräte für die Zubereitung von Speisen und heißer Getränke ist nicht gestattet.
Der Genuss von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in unseren Häusern und auf dem Gelände nicht gestattet. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden. Rauchen ist in den Häusern nicht erlaubt.Tiere können nicht mitgebracht werden.
Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 07.00 Uhr. Während dieser Zeit ist aus Lärmschutzgründen der Aufenthalt im Freigelände nicht möglich.
Für die Gestaltung des Aufenthaltes sind grundsätzlich die Gruppenbetreuer und Lehrer zuständig. Sport- und Spielgeräte können ausgeliehen oder genutzt werden.
Der auf unserem Gelände befindliche Bootshafen gehört einem Segelverein und darf nicht betreten werden. Das Gelände unseres Gästehauses endet wasserseitig an der Zaunanlage. Die Badestelle gehört nicht zu unserem Gästehaus und wird auch durch uns nicht betreut und beaufsichtigt. Bei der Nutzung der Badestelle liegt die Verantwortung bei unseren Gästen, den Gruppenbetreuern und Lehrern. Bei Verlassen der Badestelle ist die Zugangstür zu verschließen.
Lagerfeuer ist nur mit Genehmigung der Leitung des Gästehauses an den vorgesehenen Stellen erlaubt. Zum Grillen sind die ausgewiesenen Plätze zu nutzen.
In unseren Aufenthalts- und Speiseräumen ist angemessene Bekleidung zu tragen. Die Speisen zu den einzelnen Mahlzeiten werden durch unsere Küche gruppenweise bereitgestellt. Die Verteilung der Speisen nehmen die Gäste selbständig vor. Die Reinigung des benutzten Geschirrs erfolgt durch die Gästegruppen in der Spülküche. Essenreste werden durch die Küche entsorgt. Für die Entsorgung von Abfällen und die Ordnung und Sauberkeit in den Gruppen- und Schlafräumen sind die Nutzer während des gesamten Aufenthalts selbst verantwortlich. Aus hygienischen Gründen sind Abfälle auf dem Freigelände in vorgesehene Behälter zu entsorgen.
Unser Gästehaus ist nicht immer durchgängig 24 Stunden mit hauseigenem Personal besetzt.

Abreise

Die Schlafräume stehen bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Ausnahmen sind nach Abstimmung mit der Leitung des Gästehauses möglich.
Vor der Abreise ist die Bettwäsche abzuziehen, sind die Schlaf- und Gruppenräume besenrein zu verlassen und die Abfälle in die Müllbehälter der BSR zu entsorgen.
Bitte nehmen Sie während Ihres Aufenthaltes in unserem Gästehaus Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
Die Hausleitung oder ein von ihr Beauftragter üben das Hausrecht im Auftrag des Trägers des Kinder- und Jugendgästehauses Schwanenwerder aus. Diese können bei Nichtbeachtung der Benutzungsbedingungen/Hausordnung ein Hausverbot aussprechen.
Dieses Hausverbot wird mündlich begründet.
Diese Benutzungsbedingungen/Hausordnung ist ab 16. Februar 2012 gültig.